Verordnung über die elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen (212.191)
INHALT
Verordnung über die elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen
- Verordnung über die elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen
- § 1 Zuständige Stelle
- § 2 Vorgängige Abklärung und Beizug Kantonspolizei
- § 3 Strafandrohung bei Missachtung der Anordnung
- § 4 Bericht über Überwachungsmassnahme
- § 5 Meldung von Verstössen an gefährdete Person
- § 6 Datenschutz
- § 7 Kosten
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