Verordnung über die von der Rheinschiffahrtsdirektion Basel zu erhebenden Gebühren (955.420)
INHALT
Verordnung über die von der Rheinschiffahrtsdirektion Basel zu erhebenden Gebühren
- Verordnung über die von der Rheinschiffahrtsdirektion Basel zu erhebenden Gebühren
- 13. November 1919
- §1. Die Rheinschiffahrtsdirektion Basel erhebt für ihre Dienstlei-
- §2.
- §3.
- 1. Anmeldegebühren
- 2. Prüfungsgebühren
- §4.
- 1. Patente
- 2. Dokumente Schiff
- 3. Dokumente Schiffspersonal Fr.
- §5.
- 1. Erst-, Nach- und Sonderuntersuchung
- 2. Teiluntersuchung
- 135.––
- 3. Bescheinigungen und Bewilligungen
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