Verordnung über die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte (618.200)
INHALT
Verordnung über die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte
- Verordnung über die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte
- Art. 16 des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Nie-
- Art. 1 Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) ist die Arbeitsmarkt-
- Art. 2 Auf Ersatz abgehender ausländischer Arbeitskr äfte besteht in der Regel
- Art. 3 Die Zulassung v on erwerbstätigen Ausl ändern in neuen und zu erweitern-
- Art. 4 Bewilligung en sind in der Regel abzulehnen,
- Art. 5 J ahresaufenthalter werden in erster Linie zugelassen für die Milderung
- Art. 6 Für die wirtschaftlich e Begutachtung der Zulassung erwerbstätiger Aus-
- Art. 7 Gesuche von Arbeitgebern, welche den Vorschriften dieser Verordnung
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