Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur Pflegeas... (811.231)
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Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur Pflegeassistentin / zum Pflegeassistenten am Thurgauer Bildungszentrum für Gesundheitsberufe, Schulstandort Münsterlingen
- Reglement des Departements für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur Pflegeassistentin / zum Pflegeassistenten am Thurgauer Bildungszentrum für Gesundheitsberufe, Schulstandort Münsterlingen
- § 11 Absatz 3 findet Anwendung. IV. Abschlussbeurteilung
- § 17 Die Zulassung zur Abschlussbeurteilung setzt voraus, dass
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