Reglement über die Gerichtsgebühren (154.810) 
                
                
            INHALT
Reglement über die Gerichtsgebühren
- Reglement über die Gerichtsgebühren
 - § 1 Gegenstand
 - § 2 Grundsätze der Gebührenbemessung
 - § 3 Gebühren der Schlichtungsbehörden
 - § 4 Grundsatz
 - § 5 Ordentliche und vereinfachte Verfahren
 - § 6 Mietrechtliche Streitigkeiten
 - § 7 Scheidungsverfahren und Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
 - § 8 Unterhaltsklagen, separate güterrechtliche Auseinandersetzung, Abänderungen und
 - § 9 Statusklagen
 - § 10 Summarische Verfahren
 - 1.1. in aufwendigen Fällen bis Fr. 10'000
 - 2. Drittschuldneranweisungen Fr. 200 bis Fr. 1'000
 - 3. Annäherungs- und Kontaktverbote Fr. 200 bis Fr. 1'000
 - 4. Berichtigung von Zivilstandsregistereinträgen Fr. 500 bis Fr. 2'000
 - 5. Verschollenheitssachen Fr. 500 bis Fr. 2'000
 - 6. Kraftloserklärungen Fr. 500 bis Fr. 2'000
 - 7. Provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts oder eines Pfandrechts für Stockwerkeigen tümerbeiträge
 - 7.1 bis Fr. 2'000 Fr. 600
 - 7.2 bis Fr. 10'000 Fr. 800
 - 7.3 bis Fr. 50'000 Fr. 1'100
 - 7.4 bis Fr. 200'000 Fr. 1'900
 - 7.5 bis Fr. 300'000 Fr. 2'400
 - 7.6 bis Fr. 400'000 Fr. 2'800
 - 7.7 bis Fr. 500'000 Fr. 3'200
 - 7.8 darüber bis Fr. 5'000
 - 8. Gerichtliche Verbote Fr. 1'000
 - 9. Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheide Fr. 400 bis Fr. 1'000
 - 10. Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen Fr. 200 bis Fr. 5'000
 - 11. Ausweisungsverfahren (Rechtsschutz in klaren Fällen) Fr. 600
 - § 11 Entscheide des Appellationsgerichts als erste Instanz
 - § 12 Berufungsverfahren
 - § 13 Beschwerdeverfahren
 - § 14 Revisionsverfahren
 - § 16 Ermässigungen
 - § 17 Gänzliche oder teilweise Erledigung ohne Entscheid
 - § 18 Andere Gebühren der Gerichte in Zivilsachen
 - 1. Entgegennahme und Aufbewahrung von Schutzschriften Fr. 500
 - 2. Verwahrungen von Geld, Wertpapieren und Sachen für jedes angefangene Jahr bis auf Fr. 10'000 1 % mind. aber Fr. 50
 - 2.1. vom Mehrbetrag bis auf Fr. 150'000 ½ %
 - 2.2. vom Mehrbetrag über Fr. 150'000 ¼ %
 - 2.3. werden besondere Aufbewahrungs- oder Verwaltungsmassnahmen erforderlich, so kann die Gebühr
 - 2.4. Die Hinterlage haftet für Gebühr und Auslagen.
 - 2.5. Hinterlegte Geldsummen ab Fr. 10'000 sind vom dritten Monat an zu dem jeweils bei der Basler
 - 3. Verfügungen und Entscheide in Verfahren betreffend die Schiedsgerichtsbarkeit Fr. 200 bis Fr. 2'000
 - 3.1. in aussergewöhnlichen Fällen bis Fr. 12'000
 - § 19 Gebühren des Strafgerichts
 - 1. Abstandsgebühr bei Rückzug eines Strafantrags oder einer Einsprache gegen einen Strafbefehl Fr. 100 bis Fr. 2'000
 - 1.1. in aussergewöhnlichen Fällen bis Fr. 5'000
 - 2. Einstellung eines Strafverfahrens, wenn einer oder einem Privaten die Kosten auferlegt werden Fr. 100 bis Fr. 2'000
 - 2.1. in aussergewöhnlichen Fällen bis Fr. 5'000
 - 3.1 Entscheid-/Beschlussgebühr für jede Beurteilte oder jeden Beurteilten im Verfahren vor:
 - 3.2. In aussergewöhnlichen Fällen von Ziff. 3.1 lit. a-c, bei Zweiteilung der Hauptverhandlung und bei
 - 3.3. Dieselben Ansätze können Anwendung finden:
 - § 20 Gebühren des Jugendgerichts
 - 1. Abstandsgebühr bei Rückzug eines Strafantrags oder einer Einsprache gegen einen Strafbefehl Fr. 50 bis Fr. 1'000
 - 2. Einstellung eines Strafverfahrens, wenn einer oder einem Privaten die Kosten auferlegt werden Fr. 50 bis Fr. 1'000
 - 3.1. Entscheid- / Beschlussgebühr für jede Beurteilte oder jeden Beurteilten im Verfahren vor:
 - 3.2. Entscheid-/Beschlussgebühr in Vollzugsverfahren sowie in Verfahren gemäss § 20 des Gesetzes über
 - 3.3. Dieselben Ansätze können Anwendung finden:
 - § 21 Gebühren im Rechtsmittelverfahren
 - § 22 Revisionsverfahren
 - § 23 Entscheide des Verwaltungsgerichts
 - § 24 Entscheide des Verfassungsgerichts
 - § 25 Revisionsverfahren
 - § 26 Entscheide des Sozialversicherungsgerichts
 - § 27 Beschwerden gegen fürsorgerische Unterbringungen
 - § 28 Entscheide der Aufsichtskommission
 - § 29 Gebühren des Erbschaftsamtes
 - 1. Fr. 25
 - 2. Fr. 6
 - 3. Fr. 6
 - 4.a) -
 - 5. )
 - 6. Fr. 30 bis Fr. 350
 - 7. Fr. 40 bis Fr. 100
 - 8. Fr. 20 bis Fr. 100
 - 9. -
 - 10. Fr. 50 bis Fr. 350
 - 11. Fr. 20 bis Fr. 60
 - 12. -
 - 13. Fr. 8
 - 14. -
 - 15. Fr. 50 bis Fr. 350
 - 16. -
 - 17. Fr. 50 bis Fr. 1'200
 - 18. a) Fr. 50 bis Fr. 1'200
 - 19. -
 - 20. -
 - 21. -
 - 22. ½ bis 3 %
 - 23. Fr. 100 bis Fr. 1'200
 - 24. a) Fr. 150
 - § 30 Aufsichtsbehörde über das Erbschaftsamt
 - § 31 Verzicht auf Entscheidbegründung
 - § 32 Erläuterung und Berichtigung eines Entscheids
 - § 33 Ausstandsbegehren
 - § 34 Entscheid über Wiederherstellungsbegehren
 - § 35 Protokollberichtigung
 - § 36 Rechtskrafts- und Vollstreckbarkeitsbescheinigungen
 - § 37 Erledigung auswärtiger Rechtshilfeersuchen
 - § 37a
 - § 38 Kanzlei- und administrative Gebühren
 - § 39 Mahn- und Inkassogebühren, Verzugszins
 - § 40 Verzicht auf Gebühren
 - § 41 Übergangsbestimmungen