Verordnung über die Entschädigung der Beauftragten der Tierseuchenbekämpfung und des... (916.441)
INHALT
Verordnung über die Entschädigung der Beauftragten der Tierseuchenbekämpfung und des Tierschutzes
- Verordnung über die Entschädigung der Beauftragten der Tierseuchenbekämpfung und des Tierschutzes
- § 3 Für die Bestandesuntersuchungen durch die Kontrolltierärzte und
- § 5 Für angeordnete Schutzimpfungen der Klauentierbestände durch
- § 8 Die Schatzungsexperten und Schat zungsexpertinnen erhalten eine
- § 10 Die kantonale Tierseuchenver ordnung vom 23. Dezember 1991
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