Verordnung zum Einführungsgesetz zum Lebensmittelgesetz (817.001)
INHALT
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Lebensmittelgesetz
- Verordnung zum Einführungsgesetz zum Lebensmittelgesetz
- § 1 Marginalie Betriebe mit geringer Kapazität
- § 1 Die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- § 2 Satz 1 Die Gebühr für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung in
- § 3 lit. b b) Grundgebühr pro Gang der Fleischkontrollorgane Fr. 20.--
- § 4 Die unter den §§ 1 - 3 aufgeführten Gebühren enthalten die
- § 5 Für Verrichtungen der Fleischkontrollorgane, für die nach Art.
- § 7 Marginalie Grossbetriebe
- § 7 Die Entschädigung der Fleischkontrollorgane für die Verrich-
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