Vorläufige Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die H... (212.35)
INHALT
Vorläufige Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen
- Vorläufige Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Zentrale Behörde für die Haager Übereinkommen zum Schutz
- Art. 3 Zuständiges oberes Gericht für Kindesentführungsverfahren 4 )
- Art. 4 Vollstreckungsbehörde bei Kindesrückführungen 1 )
- Art. 5 Zuständige Behörden im Bereich des Schutzes des persönli -
- Art. 6 Inkrafftreten
- Art. 21 Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesent -
- Art. 11 Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von
- Art. 35 Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Aner -
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