Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenh... (343.130)
INHALT
Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)
- Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)
- Art. 4 Allfällige Ankäufe von Liegenschaften und Erweiterungsbauten, die über
- Art. 5 Die Betriebskosten umfassen die laufenden Aufwendungen für den Be-
- Art. 6 Die Betriebskosten werden gedeckt durch:
- Art. 7 Das Drogenheim erhebt für den Insassen ein Kostgeld.
- Art. 18 Die Verantwortlichkeit des Drogenheims, seiner Organe und seines Per-
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