Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Gempen und deren Reinig... (783.54)
INHALT
Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Gempen und deren Reinigung in den basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen Birs 1 und Birs 2 (ARA Birs 1 und ARA Birs 2)
- Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Gempen und deren Reinigung in den basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen Birs 1 und Birs 2 (ARA Birs 1 und ARA Birs 2)
- § 4 Betriebs- und Unterhaltskosten Gempen beteiligt sich an den Kosten für den Betrieb und Unterhalt der mitb e -
- § 6 Einsichtnahme Gempen ist berechtigt, die mitbenützten Abwasseranlagen zu besichtigen und
- § 7 Eigentum Das Eigentum der von Gempen mitbenutzten und mitfinanzierten Abwasseranl a -
- § 9 Vertragsanpassung Stehen Ersatz- und/oder Neuinvestitionen an, verpflichten sich die Vertragspa r -
- § 10 Streitigkeiten Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden durch das Kantonsgericht, Abteilung
- § 11 Genehmigung Dieser Vertrag bedarf der Genehmigung der Regierungsräte des Kantons B a sel-
- § 12 Inkrafttreten Der Vertrag tritt nach allseitiger Genehmigung per 1. Januar 2004 in Kraft und
- § 13 Anhang •
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