Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte (743.910) 
                
                
            INHALT
Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
- Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
 - Art. 1 Zweck
 - Art. 2 * Anwendungsbereich
 - II. Bau und Betrieb der Anlagen
 - Art. 3 Bewilligungen
 - Art. 4 Enteignungsrecht
 - Art. 5 * Voraussetzungen der Bewilligungen
 - Art. 6 Unterhalt und Kontrolle
 - Art. 7 Sanktionen
 - III. Organisation
 - Art. 8 Organe
 - Art. 9 Konferenz
 - 1. die Aufstellung von Vorschriften für den Bau und Betrieb der unter
 - 2. die Aufstellung eines Geschäftsreglementes für den Verkehr der
 - 3. die Wahl der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Sekretärs für
 - 4. die Wahl von zwei Rechnungsrevisoren;
 - 5. die Bezeichnung einer technischen Kontrollstelle;
 - 6. die Genehmigung von Voranschlag, Jahresrechnung und Jahresbe -
 - 7. Aussprachen über gemeinsam interessierende Fragen im Interesse
 - Art. 10 Geschäftsleitung
 - 1. Vorbereitung und Vollzug der Konferenzbeschlüsse;
 - 2. Beaufsichtigung der technischen Kontrollstelle;
 - 3. Führung des gesamten Rechnungswesens, Erstellung der Jahres -
 - 4. Abfassung des Jahresberichtes;
 - 5. Protokollführung an den Sitzungen der Konferenz.
 - Art. 11 Rechnungsrevisoren
 - Art. 12 Technische Kontrollstelle
 - 1. Begutachtung von Projekten ;
 - 2. Abnahme betriebsbereiter Anlagen, eingeschlossen der bei Inkrafttre -
 - 3. periodische und ausserordentliche Kontrollen der Anlagen und tech -
 - 4. Berichterstattung über die Kontrollen und Untersuchungen an die Ge -
 - 5. Beratung der Organe der Konferenz und der zuständigen Instanzen
 - 6. Ausarbeitung von Rapporten an die Geschäftsleitung als Grundlagen
 - Art. 13 Finanzierung
 - Art. 14 Sitz
 - Art. 15 Ein- und Austritt
 - IV. Schlussbestimmungen
 - Art. 16 Bestehende Anlagen
 - Art. 17 Verhältnis zu andern Rechtsquellen
 - Art. 18 Inkrafttreten
 - 15.10.1951 29.05.1962 Erlass Erstfassung -
 - 27.11.1972 18.06.1973 Erlasstitel geändert -
 - 27.11.1972 18.06.1973 Art. 2 geändert -
 - 27.11.1972 18.06.1973 Art. 5 geändert -
 - Art. 2 27.11.1972 18.06.1973 geändert -
 - Art. 5 27.11.1972 18.06.1973 geändert -