Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (738.1)
INHALT
Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte
- Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte
- 1. die Aufstellung von Vorschriften für den Bau und Betr ieb der unter das
- 2. die Aufstellung eines Geschäftsreglementes für den Verkehr der Kan-
- 3. die Wahl der Mitglieder der Geschäftsleitung und de s Sekretärs für
- 4. die Wahl von 2 Rechnungsrevisoren;
- 5. die Bezeichnung einer technischen Kontrollstelle;
- 6. die Genehmigung von Voranschlag, Jahresrechnung und J ahresbericht
- 7. Aussprachen über gemeinsam interessierende Fragen im Interesse eines
- 1. Vorbereitung und Vollzug der Konferenzbeschlüsse;
- 2. Beaufsichtigung der technischen Kontrollstelle;
- 3. Führung des gesamten Rechnungswesens. Erstellung der Jahresrech-
- 4. Abfassung des Jahresberichtes;
- 5. Protokollführung an den Sitzungen der Konferenz.
- 1. Begutachtung von Projekten;
- 2. Abnahme betriebsbereiter Anlagen, eingeschlossen de r bei Inkrafttre-
- 3. Periodische und ausserordentliche Kontrollen der Anl agen und techni-
- 4. Berichterstattung über die Kontrollen und Untersuchu ngen an die
- 5. Beratung der Organe der Konferenz und der zuständigen Instanzen
- 6. Ausarbeitung von Rapporten an die Geschäftsleitung a ls Grundlagen
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