Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Genossenschaft ... (869.501)
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Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Genossenschaft für die Sozialwerke der Heilsarmee für den Umbau des Männerheimes «Hospiz Rheinblick» am Oberen Rheinweg 75 in Basel
- Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Genossenschaft für die Sozialwerke der Heilsarmee für den Umbau des Männerheimes «Hospiz Rheinblick» am Oberen Rheinweg 75 in Basel
- 1. Ein Beamter des Amtes für Bausubventionen und Zivilschutzbau ist in die Baukommission zu
- 2. Dem Regierungsrat ist die Befugnis einzuräumen, einen Delegierten in die Heimkommission
- 3. Anmeldungen von Basler Bürgern oder seit mindestens 15 Jahren im Kantonsgebiet niedergelas -
- 4. In konfessionell geführten Heimen sind auch andersdenkende Personen aufzunehmen, wenn
- 5. Soweit an der Verwaltung eines Heims Anstand zu nehmen ist, wird dies der Leitung durch den
- 6. Die Arbeiten sind aufgrund von Konkurrenzofferten so weit als möglich an die im Preise güns -
- 7. Die Verwaltungshonorare richten sich nach den geltenden Ansätzen im sozialen Wohnungsbau
- 8. Dem Kanton ist ein Vorkaufsrecht im Sinne von Art. 681 des Zivilgesetzbuches für Liegen -
- 9. Die Jahresrechnung des Heims ist jeweilen dem Wirtschafts- und Sozialdepartement einzurei -
- 10. Dem Eigentümer wird das Recht eingeräumt, sich durch Rückzahlung des Staatsbeitrages von
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