Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskost... (869.301)
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Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskosten eines Wohn- und Freizeitheimes des Christlichen Vereins junger Frauen Basel am Spalentorweg 10
- Grossratsbeschluss betreffend Gewährung eines Staatsbeitrages an die Erstellungskosten eines Wohn- und Freizeitheimes des Christlichen Vereins junger Frauen Basel am Spalentorweg 10
- 1. Ein Beamter des Amtes für Bausubventionen und Zivilschutzbau ist in die Baukommission zu
- 2. Dem Regierungsrat ist die Befugnis einzuräumen, einen Delegierten in den Vorstand abzuord -
- 3. Soweit an der Verwaltung des Heimes Anstand zu nehmen ist, wird dies der Leitung durch den
- 4. In konfessionell geführten Heimen sind auch andersdenkende Personen aufzunehmen, wenn
- 5. Die Arbeiten sind aufgrund von Konkurrenzofferten so weit als möglich an die im Preise güns -
- 6. Dem Kanton ist einVorkaufsrecht im Sinne von Art. 681 des Zivilgesetzbuches für die Liegen -
- 7. Die Jahresrechnung des Heims ist jeweilen dem Wirtschafts- und Sozialdepartement einzurei -
- 8. Dem Verein wird das Recht eingeräumt, sich durch Rückzahlung des Staatsbeitrages von den
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