Verordnung zum Gesundheitsgesetz (810.102)
INHALT
Verordnung zum Gesundheitsgesetz
- Verordnung zum Gesundheitsgesetz
- § 11 Die Aufgaben der Ethikkommission im Sinne von Art. 5 GesG wer-
- § 13 Einer Bewilligungspflicht im Sinne von Art. 6 ff. GesG untersteht die
- § 20 Bewilligungen können insbesondere in den folgenden Fällen mit
- § 13 Ziff. 3 und 4 können eine Person mit analoger Berufsqualifika- tion bewilligungsfrei anstellen, solange das Arbeitspensum der an-
- § 27 Wesentliche Änderungen, die eine Bewilligung betreffen, wie Modi-
- § 43 Einer übergangsrechtlichen Bewilligung im Sinne von Art. 53 GesG
Feedback