Ordnung für das spezialisierte Masterstudium Actuarial Science an der Philosophisch-... (446.930)
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Ordnung für das spezialisierte Masterstudium Actuarial Science an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für das spezialisierte Masterstudium Actuarial Science an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
- § 16 lit. d des Universitätsstatuts
- §1. Diese Ordnung regelt das spezialisierte Masterstudium Actua-
- §2. Die Fakultäten verleihen für ein bestandenes Masterstudium ge-
- §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung sind
- 18. Mai 2005 sowie in den vom Rektorat erlassenen Zulassungsrichtli-
- §4. Der Beginn des Masterstudiums ist im Herbstsemester oder
- §5. Das Masterstudium umfasst 120 Kreditpunkte mit einer Regel-
- §6. Das Masterstudium umfasst Pflicht- und Wahllehrveranstal-
- §7. Das Masterstudium ist bestanden, wenn die folgenden Kredit-
- §8. Die Überprüfung studentischer Leistungen erfolgt durch fol-
- §9. Studierende, welche mindestens 60 KP in den Modulen des § 6
- § 10. Die Masterprüfung findet durch ein mündliches Kolloquium
- § 11. Die Unterrichtskommission Actuarial Science besteht aus 6
- § 12. Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane der zwei beteilig-
- § 14. Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Masterstu-
- 1991.
- § 15. Diese Ordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. August 2009
- 6. April 1999 sowie das Reglement über die Diplomprüfungen an der
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