Ordnung für den Masterstudiengang Educational Sciences an der Pädagogischen Hochschu... (446.940)
INHALT
Ordnung für den Masterstudiengang Educational Sciences an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz und an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für den Masterstudiengang Educational Sciences an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz und an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel
- §1. Diese Ordnung regelt das Studienangebot der Universität Basel
- §2. Die PH FHNW und die Fakultät verleihen für den erfolgreichen
- §3. Die Zulassung zum Studium erfolgt durch die PH FHNW. Die
- §4. Der Masterstudiengang Educational Sciences umfasst 120 Kre-
- §5. Die PH FHNW und die Fakultät erlassen für ihre Lehrveranstal-
- §6. Der Masterstudiengang Educational Sciences gliedert sich in:
- §7. Der Masterstudiengang Educational Sciences ist bestanden,
- §8. Kreditpunkte werden durch genügende studentische Leistungen
- §9. Studien- und Prüfungsleistungen, die an der Universität Basel in
- § 10. Wer den Masterstudiengang Educational Sciences erfolgreich
- § 11. Wer den Masterstudiengang bestanden hat, erhält eine von der
- § 12. Zeugnis und Diploma Supplement werden von der PH FHNW
- § 13. Die Unterrichtskommission setzt sich aus acht Mitgliedern zu-
- § 14. Verfügungen der Fakultät gemäss dieser Ordnung sind den Be-
- § 15. Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, welche den Master-
- § 16. Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. August 2010
- 6. November / 9. Dezember 2008 aufgehoben.
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