Reglement betreffend Sicherheitsmassnahmen zum Schutz von Anlagen, Gebäuden und Mens... (153.295) 
                
                
            INHALT
Reglement betreffend Sicherheitsmassnahmen zum Schutz von Anlagen, Gebäuden und Menschen
- Reglement betreffend Sicherheitsmassnahmen zum Schutz von Anlagen, Gebäuden und Menschen
 - §1. Das vorliegende Reglement regelt die Überwachung von Anla-
 - §2. Die Überwachung dient dem Schutz der Mitarbeiterinnen und
 - §3. Die IWB entscheiden über den Einsatz der verschiedenen Über-
 - §4. Videosignale können aufgezeichnet werden.
 - §5. Aufzeichnungen dürfen nur den folgenden Behörden bekanntge-
 - §6. Die IWB sorgen dafür, dass die Personendaten vor dem Zugriff
 - §7. Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird sofort wirksam.