Ordnung für den Erwerb der Doktorwürde Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. h.c. an der ... (446.360)
INHALT
Ordnung für den Erwerb der Doktorwürde Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. h.c. an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für den Erwerb der Doktorwürde Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. h.c. an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel
- §1. Diese Ordnung regelt den Erwerb der Doktorwürde an der Me-
- §2. An der Fakultät können folgende Promotionsgrade erworben
- §3. Die allgemeinen Voraussetzungen und das Verfahren für die Zu-
- §4. Die Dissertationsarbeit ist eine schriftlich verfasste, wissen-
- §5. Die Einreichung der Dissertation setzt neben der erfolgreich ab-
- §7. Wenn zwei Gutachten negativ sind, gilt die Dissertation als abge-
- §8. Eine Doktorandin bzw. ein Doktorand, deren bzw. dessen Arbeit
- §9. Die zur Annahme empfohlenen Dissertationen werden vom De-
- § 11. Herausragende Dissertationen können von der Dissertations-
- § 12. Falls Doktorierende das Promotionsverfahren mit unlauteren
- § 14. Vorschläge zur Erteilung der Doktorwürde honoris causa wer-
- § 15. Verfügungen gemäss dieser Ordnung sind den Betroffenen von
- § 16. Die vorliegende Ordnung gilt für alle Doktorierenden, die das
- 4. Studienjahr Zahnmedizin im Jahr 2009 / 2010 an der Medizinischen
- 31. Juli 2013 (Zahnmedizin) respektive 31. Juli 2014 (Humanmedizin)
Feedback