Ordnung für das Masterstudium Religion – Wirtschaft – Politik an der Theologischen F... (446.120) 
                
                
            INHALT
Ordnung für das Masterstudium Religion – Wirtschaft – Politik an der Theologischen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für das Masterstudium Religion – Wirtschaft – Politik an der Theologischen Fakultät der Universität Basel
 - §1. Diese Ordnung regelt den Masterstudiengang «Master of Arts in
 - §2. Die Kooperationspartner verleihen für ein bestandenes Master-
 - §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
 - §4. Das Masterstudium kann im Herbst- oder im Frühjahrsemester
 - §5. Das Masterstudium Religion – Wirtschaft – Politik umfasst 120
 - §6. Die Fakultät erlässt in Ergänzung zur Studienordnung einen Stu-
 - §7. Das Masterstudium gliedert sich in:
 - §8. Das Masterstudium ist bestanden, wenn:
 - §9. Form, Durchführung und Bewertung von Leistungsüberprüfun-
 - 19. Dezember 2007
 - § 10. Leistungsüberprüfungen in Blockkursen werden von den für
 - § 11. Studentische Leistungen können auch ausserhalb von Lehrver-
 - § 12. Vor Abschluss des Masterstudiums ist zu einem frei gewählten
 - § 13. Über die angenommene Masterarbeit führen die zuständige
 - § 14. Wer das Masterstudium gemäss § 6 bestanden hat, erhält eine
 - § 15. Wenn für Leistungsüberprüfungen Hilfsmittel vorgesehen sind,
 - § 16. Ein Antrag auf Verschiebung der Masterarbeit und des Kollo-
 - § 17. Falls eine Kandidatin bzw. ein Kandidat eine Leistungsüberprü-
 - § 18. Nach Abschluss schriftlicher Leistungsüberprüfungen wird der
 - § 19. Studien- und Prüfungsleistungen, die an den Partnerfakultäten
 - § 20. Für die Prüfungskommission gilt § 24 der Ordnung für die Ba-
 - § 22. Verfügungen gemäss dieser Ordnung bzw. dem Studienplan
 - § 23. Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, welche den Master-
 - § 24. Diese Ordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. August 2009