Geschäftsordnung der Kommission der Allgemeinen Gewerbeschule (421.300)
INHALT
Geschäftsordnung der Kommission der Allgemeinen Gewerbeschule
- Geschäftsordnung der Kommission der Allgemeinen Gewerbeschule
- 1. Die Kommission gliedert sich in fünf Fachausschüsse, welchen je
- 2. Die Fachausschüsse sind verpflichtet, die Schulführung in den ihnen
- 3. Der Unterricht der Bewerber, welche die Direktion anzustellen ge-
- 4.
- 5.
- 6. Die Kommission übt die ihr durch Gesetze und Verordnungen zu-
- 7. Die Kommission hält nach Bedürfnis Sitzungen ab, mindestens aber
- 8. Die Mitglieder der Kommission sind verpflichtet, an den Sitzungen
- 9. Der Präsident, oder im Falle seiner Verhinderung der Statthalter,
- 10. Die Kommission ist beschlussfähig bei Anwesenheit von minde-
- 11. Über jede Sitzung wird ein Protokoll geführt, das in der Regel vom
- 12. Es wird mit Handmehr abgestimmt. Der Präsident nimmt an der
- 13. Die Mitglieder sind verpflichtet, über einen Gegenstand Geheim-
- 14. Die Mitglieder der Kommission erhalten eine jährliche Pauschal-
- 15. Sämtliche Korrespondenzen sowie Anträge der Kommission sind
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