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Verordnung des EDI über die Datensätze für die Datenweitergabe zwischen Leistungs... (832.102.14)
CH - Schweizer Bundesrecht
31.12.2019
31.12.2021
30.06.2023
INHALT
Verordnung des EDI über die Datensätze für die Datenweitergabe zwischen Leistungserbringern und Versicherern
Verordnung des EDI über die Datensätze für die Datenweitergabe zwischen Leistungserbringern und Versicherern
Art. 1
Art. 2
Anhang ²
Gesamtschweizerisch einheitliche Struktur der Datensätze
1 Allgemeines
1.1 Abkürzungen und Definitionen
1.2 Medizinischer Datensatz
1.3 Administrativer Datensatz
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