Verordnung über die Jugendförderung (Jugendhilfe, Jugendarbeit und Jugendkultur) (837.23)
INHALT
Verordnung über die Jugendförderung (Jugendhilfe, Jugendarbeit und Jugendkultur)
- Verordnung über die Jugendförderung (Jugendhilfe, Jugendarbeit und Jugendkultur)
- § 1. Ziel
- § 2. Zweck und Geltungsbereich
- § 3. Begriffe
- § 4. Konzept
- § 5. Massnahmen
- 1. die verschiedenen Jugendhilfestellen und -aufgaben zweckmässig
- 2. ambulante Beratungsdienste aufbauen,
- 3. ein Familienplazierungsnetz realisieren,
- 4. Wohnmöglichkeiten für Jugendliche fördern,
- 5. Möglichkeiten schaffen, um jugendliche ausländische Staatsange-
- 1. Projekte fachlich begleiten,
- 2. eine Ideenbörse führen;
- 1. die notwendigen Freiräume zu öffnen,
- 2. in den Gemeinden Übungs- und Kulturräume zu schaffen.
- § 6. Finanzierung
- 1. des Ertrages aus dem Schläfli-Fonds,
- 2. des Ertrages aus dem Max Müller-Fonds,
- 3. des Lotteriefonds,
- 4. des Sport-Toto-Fonds;
- § 7. Rückerstattung
- § 8. Aufsicht, geschäftsführendes Departement
- § 9. Fachstelle
- § 10. Jugendkommission
- § 11. Rechtsmittel
- § 12. Schlussbestimmungen
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