Satzung des Weltpostvereins 1 (0.783.51)
INHALT
Satzung des Weltpostvereins 1
- Satzung des Weltpostvereins 1
- Titel I: Grundlegende Bestimmungen
- 1. Kapitel: Allgemeines
- Art. 1 Wesen und Zweck des Vereins
- Art. 1 bis ⁷ Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Mitglieder des Vereins
- Art. 3 Bereich des Vereins
- Art. 4 Besondere Verbindungen
- Art. 5 Sitz des Vereins
- Art. 6 Amtssprache des Vereins
- Art. 7 ¹⁷ Währungseinheit
- Art. 8 Engere Vereine. Besondere Vereinbarungen
- Art. 9 Beziehungen zur Organisation der Vereinten Nationen
- Art. 10 Beziehungen zu internationalen Organisationen
- 2. Kapitel: Beitritt zum oder Aufnahme in den Verein. Austritt aus dem Verein
- Art. 11 ²¹ Beitritt zum oder Aufnahme in den Verein. Verfahren
- Art. 12 ²³ Austritt aus dem Verein. Verfahren
- 3. Kapitel: Organisation des Vereins
- Art. 13 ²⁴ Organe des Vereins
- Art. 14 Kongress
- Art. 15 Ausserordentliche Kongresse
- Art. 16 Verwaltungskonferenzen
- Art. 17 ²⁶ Verwaltungsrat
- Art. 18 ²⁷ Rat für Postbetrieb
- Art. 19 Sonderkommissionen
- Art. 20 ³⁰ Internationales Büro
- 4. Kapitel: Finanzen des Vereins
- Art. 21 ³¹ Ausgaben des Vereins. Beiträge der Mitgliedsländer
- Titel II: Verträge des Vereins
- 1. Kapitel: Allgemeines
- Art. 22 Verträge des Vereins
- Art. 23 ³⁹ Anwendung der Vereinsverträge auf Gebiete, deren internationale Beziehungen ein Mitgliedsland wahrnimmt
- Art. 24 Nationale Gesetzgebungen
- 2. Kapitel: Annahme und Kündigung der Verträge des Vereins
- Art. 25 ⁴⁰ Unterzeichnung, Beglaubigung, Ratifikation und andere Genehmigungsverfahren für die Verträge des Vereins
- Art. 26 ⁴⁴ Notifikation der Ratifikation und der anderen Genehmigungsverfahren für die Verträge des Vereins
- Art. 27 Beitritt zu den Abkommen
- Art. 28 Kündigung eines Abkommens
- 3. Kapitel: Änderung der Verträge des Vereins
- Art. 29 Vorlage von Vorschlägen
- Art. 30 Abänderung der Satzung
- Art. 31 ⁴⁹ Abänderung der Allgemeinen Verfahrensordnung, des Vertrages und der Abkommen
- 4. Kapitel: Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 32 Schiedsgerichtsbarkeit
- Titel III: Schlussbestimmungen
- Art. 33 Inkrafttreten und Geltungsdauer der Satzung
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 1. Juli 2019 ⁵⁴
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