Touristenverkehr im schweizerischen-französischen Grenzgebiet (512.115.1)
INHALT
Touristenverkehr im schweizerischen-französischen Grenzgebiet
- Touristenverkehr im schweizerischen-französischen Grenzgebiet
- 24. Oktober 1947 über die Erteilung von Tagesscheinen
- 1. Als angrenzende Gebiete, in denen die Tagesscheine gültig sind, sind zu
- 2. Für den Grenzübertritt sind erforderlich:
- 3. Der persönliche Tagesschein ist nur gültig, wenn er die Fotografie des
- 4. Die persönlichen Tagesscheine sind gültig für den Tag der Ausstellung
- 5. Tagesscheine dürfen von den solothurnischen Abgabestellen nur an
- 6. ...
- 7. Mit dem Vollzug dieser Vorschriften wird das Kantonale Polizeikom-
- 8. Dieser Beschluss tritt mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft.
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