Ordnung für das spezialisierte Masterstudium «Sustainable Development» an der Philos... (446.910)
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Ordnung für das spezialisierte Masterstudium «Sustainable Development» an der Philosophisch-Historischen, der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für das spezialisierte Masterstudium «Sustainable Development» an der Philosophisch-Historischen, der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
- 12. Dezember 2007
- §1. Diese Ordnung regelt das spezialisierte Masterstudium in Sustai-
- §2. Die Fakultäten verleihen für ein bestandenes Masterstudium ge-
- §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
- §4. Das Masterstudium Sustainable Development kann im Herbst-
- §5. Das Masterstudium Sustainable Development umfasst 120 Kre-
- §6. Das Masterstudium Sustainable Development umfasst Pflicht-
- §7. Die Studierenden wählen zu Beginn des Studiums eine der drei
- §8. Kreditpunkte werden durch genügende studentische Leistungen
- §9. Die Leistungsbewertung der Studentischen Leistungen gemäss
- § 8 Abs. 1 lit. a erfolgt nach den Regeln derjenigen Studiengänge, nach
- § 10. Die Leistungsüberprüfungen der Lehrveranstaltungen der Mo-
- § 11. Die Masterarbeit erfolgt gemäss § 7 Abs. 2.
- § 13. Studierende müssen sich für die Prüfungen anmelden. Ein An-
- § 14. Falls eine Studentin bzw. ein Student eine Prüfung mit unlaute-
- § 15. Über die Anrechnung von vergleichbaren Studien- und Prü-
- § 17. Die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane der Trägerfakultä-
- § 18. Verfügungen gemäss dieser Ordnung sind den Betroffenen von
- § 19. Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium in
- 1. August 2010 begonnen haben, können ihr Studium auf Basis der Ord-
- § 20. Diese Studienordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. August
- 19. Mai / 15./20. September 2005 aufgehoben.
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