Verbindlicherklärung der Richtlinie über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (712.916.1)
INHALT
Verbindlicherklärung der Richtlinie über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft
- Verbindlicherklärung der Richtlinie über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft
- 17. Februar 1981
- 1. Die Richtlinie für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom
- 15. Februar 1999 wird als verbindlich erklärt.
- 2. Die Kantonale Gewässerschutzfachstelle wird mit der Einführung der
- 3. Die Richtlinien für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft
- 17. Juni 1986, sowie die Weisung für die E rstellung und die Abnahme
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