Übereinkommen zwischen den Regierungen der Kantone Appenzell A.Rh. und Appenzell I.R... (213.313)
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Übereinkommen zwischen den Regierungen der Kantone Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. betreffend die Beurkundung und die grundbuchliche Behandlung von Rechtsgeschäften über dingliche Rechte an Grundstücken, die in beiden Kantonen liegen
- Übereinkommen zwischen den Regierungen der Kantone Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. betreffend die Beurkundung und die grundbuchliche Behandlung von Rechtsgeschäften über dingliche Rechte an Grundstücken, die in beiden Kantonen liegen
- Art. 2 Bei der Neuerrichtung von Grundpfandverschreibungen, Schuldbriefen und
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