Vertrag betreffend Überlassung der Gemeindebibliothek in Trogen an den Kanton zum Zwe... (421.14)
INHALT
Vertrag betreffend Überlassung der Gemeindebibliothek in Trogen an den Kanton zum Zwecke der Gründung einer Kantonsbibliothek
- Vertrag betreffend Überlassung der Gemeindebibliothek in Trogen an den Kanton zum Zwecke der Gründung einer Kantonsbibliothek
- Art. 1 Die Gemeinde Trogen tritt ihre Gemeindebibliothek, bestehend aus den
- Art. 2 Der Kanton verpflichtet sich durch die Übernahme der Bibliothek, dieselbe
- Art. 4 Sollte in spätern Zeiten die Verlegung der Kantonsbibliothek in eine andere
- Art. 5 Sämtliche vorgenannten Bücher und Gegenstände sind mit dem Stempel
- Art. 7 Für die Einrichtung der Heizung wird der Gemeinde Trogen Frist bis Herbst
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