Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln (531.215.11) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln
- Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Grundsatz
 - Art. 2 Einfuhrbewilligungspflicht
 - Art. 3 Verweigerung und Entzug der GEB
 - Art. 4 Aufsicht
 - Art. 5 Befreiung von der Vertragspflicht
 - Art. 6 Ausmass der Pflichtlager und Anforderungen an die Qualität der eingelagerten Waren
 - Art. 7 Zusammenarbeit der Behörden
 - Art. 8 Kontrolle
 - Art. 9 Regelung strittiger Fälle
 - 2. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Getreide und Futtermittel ³
 - Art. 10 Lagerpflicht
 - Art. 11 ⁶ Meldepflichten
 - 3. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 12 Vollzug der Verordnung und Änderung der Anhänge
 - Art. 13 Aufhebung anderer Erlasse
 - Art. 14 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ¹²
 - Zucker
 - 1 Zuckerarten, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind
 - 2 Grenzmenge für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags
 - Anhang 2 ¹⁴
 - Kaffee
 - 1 Kaffeearten, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind
 - 2 Grenzmengen für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags
 - Anhang 3 ¹⁶
 - Reis
 - 1 Reisarten, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind
 - 2 Grenzmenge für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags
 - Anhang 4 ¹⁸
 - Speiseöle und Speisefette
 - 1 Öl- und Fettarten, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind
 - 2 Grenzmengen für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags
 - Anhang 5 ²⁰
 - Getreide und Futtermittel
 - 1 Getreidearten, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind
 - 2 Futtermittel, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind
 - 3 Grenzmengen für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags
 - 3.1 Getreide
 - 3.2 Energie- und Proteinträger