Verordnung über die Revision des kantonalen Wasserrechtskatasters (712.561)
INHALT
Verordnung über die Revision des kantonalen Wasserrechtskatasters
- Verordnung über die Revision des kantonalen Wasserrechtskatasters
- § 1.
- § 2.
- § 3.Alle Rechte, die innert der festgesetzten Frist nicht angemeldet wer-
- § 4. Die Rechtsansprecher haben innert der festgesetzten Frist sämtliche
- § 5. Der Wasserrechtskataster soll Angaben enthalten über Art, Dauer,
- § 6.
- § 7.
- § 8. Die Eintragung in den Wasserrechtskataster hat keine rechtsbegrün-
- § 9. Den zuständigen Behörden ist über alle für die Beurteilung des be-
- § 10.
- § 11. Widerhandlungen gegen diese Verordnung werden, unter Vorbehalt
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