Bewilligung zur Führung progymnasialer Klassen in Balsthal und Grenchen (413.613) 
                
                
            INHALT
Bewilligung zur Führung progymnasialer Klassen in Balsthal und Grenchen
- Bewilligung zur Führung progymnasialer Klassen in Balsthal und Grenchen
 - 1. Die Bezirksschulkreise Balsthal und Grenchen erhalten die Bewilligung,
 - 2. Der progymnasiale Zug schliesst an die fünfte Klasse der Primarschule an
 - 3. Nach dem dritten Jahr tritt die Klasse nach Möglichkeit geschlossen auf
 - 4. Die Aufnahmeprüfung für den progymnasialen Zug findet zur gleichen
 - 5. Als Promotionsbedingungen gelten die für die entsprechende Klasse des
 - 6. Über Aufnahme und Promotion entscheiden die Bezirksschul-Pflegen
 - 7. Als Inspektoren sind Professoren des Gymnasiums Solothurn zu wählen.
 - 8. Lehrplan, Stundentafel und Lehrmittel richten sich nach den zurzeit
 - 9. Die Richtzahl für die Klassengrösse beträgt 26 Schüler.
 - 10. Der Französischversuch in Grenchen ist weiterzuführen.
 - 11. Die Bezirksschul-Pflege teilt die Lehrer in Zusammenarbeit mit dem
 - 12. Die staatlichen Beiträge sind durch die Gesetzgebung für die Volks-
 - 13. Der Versuch beginnt im Frühjahr 1971 und dauert 4
 - 14. Im übrigen ist das Volksschulgesetz mit seinen Ausführungsbestim-
 - 15. Das Erziehungs-Departement überwacht die Durchführung des Ver-