Bewilligung zur Führung progymnasialer Klassen in Balsthal und Grenchen (413.613)
INHALT
Bewilligung zur Führung progymnasialer Klassen in Balsthal und Grenchen
- Bewilligung zur Führung progymnasialer Klassen in Balsthal und Grenchen
- 1. Die Bezirksschulkreise Balsthal und Grenchen erhalten die Bewilligung,
- 2. Der progymnasiale Zug schliesst an die fünfte Klasse der Primarschule an
- 3. Nach dem dritten Jahr tritt die Klasse nach Möglichkeit geschlossen auf
- 4. Die Aufnahmeprüfung für den progymnasialen Zug findet zur gleichen
- 5. Als Promotionsbedingungen gelten die für die entsprechende Klasse des
- 6. Über Aufnahme und Promotion entscheiden die Bezirksschul-Pflegen
- 7. Als Inspektoren sind Professoren des Gymnasiums Solothurn zu wählen.
- 8. Lehrplan, Stundentafel und Lehrmittel richten sich nach den zurzeit
- 9. Die Richtzahl für die Klassengrösse beträgt 26 Schüler.
- 10. Der Französischversuch in Grenchen ist weiterzuführen.
- 11. Die Bezirksschul-Pflege teilt die Lehrer in Zusammenarbeit mit dem
- 12. Die staatlichen Beiträge sind durch die Gesetzgebung für die Volks-
- 13. Der Versuch beginnt im Frühjahr 1971 und dauert 4
- 14. Im übrigen ist das Volksschulgesetz mit seinen Ausführungsbestim-
- 15. Das Erziehungs-Departement überwacht die Durchführung des Ver-
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