Verordnung des VBS über die Personensicherheitsprüfungen (120.423)
INHALT
Verordnung des VBS über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-VBS)
- Verordnung des VBS über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-VBS)
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Aktualisierung der Anhänge
- Art. 3 Übergangsbestimmung
- Art. 4 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Funktionen innerhalb des VBS, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss
- 1. Generelle Funktionen innerhalb des VBS
- 2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des VBS
- 3. Funktionen, für deren Ausübung aufgrund internationaler Abkommen eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss
- Anhang 2
- Funktionen bei der Armee, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss
- 1. Hauptquartier der Armee (HQA)
- 2. Kommandostäbe (Kdo Stäbe)
- 3. Infanterie (Inf)
- 4. Luftwaffe (LW)
- 5. Führungsunterstützungstruppen (FU Trp)
- 6. Übermittlungstruppen (Uem Trp)
- 7. Logistiktruppen (Log Trp)
- 8. Sanitätstruppen (San Trp)
- 9. Truppen für Militärische Sicherheit (Trp für Mil Sich)
- 10. ABC-Abwehrtruppen (ABC Abw Trp)
- 11. Militärjustiz (MJ)
- 12. Ausbildung und Support (Ausb u Sup)
- 13. Stäbe Bundesrat
- 14. Sämtliche Formationen
- 15. Funktionen, für deren Ausübung aufgrund internationaler Abkommen eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss
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