Abkommen (0.814.281.1)
INHALT
Abkommen
- Abkommen
- Art. 1 Gruppe «Bekämpfung der Kohlenwasserstoffverbindungen»
- Art. 2 Internationaler Einsatz
- Art. 3 Einsatzregeln
- Art. 4 Grenzübertritt
- Art. 5 Freier Zugang zu den unfallbetroffenen Gegenden
- Art. 6 Einsatz auf dem Luftweg
- Art. 7 Allgemeine Einsatzleitung
- Art. 8 Ende des Einsatzes
- Art. 9 Beistandskosten
- Art. 10 Verantwortlichkeit bei Unfällen oder Schäden
- Art. 11 Inkrafttreten und Kündigung
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