Trilaterales Abkommen (0.443.913.6)
INHALT
Trilaterales Abkommen (Filmkoproduktionsabkommen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz)
- Trilaterales Abkommen (Filmkoproduktionsabkommen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz)
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Anerkennung und Verfahren
- Art. 3 Anforderungen an die Gemeinschaftsproduzenten
- Art. 4 Mindestbeteiligung bei Gemeinschaftsproduktionen
- Art. 5 Finanzielle Gemeinschaftsproduktionen
- Art. 6 Ausgewogenheit zwischen den Vertragsparteien
- Art. 7 Anforderungen an die an der Herstellung beteiligten Personen
- Art. 8 Rechte an den Filmen
- Art. 9 Nennung der Gemeinschaftsproduktionen und Vorführungen auf Filmfestspielen
- Art. 10 Gemeinschaftsproduktionen mit Produzenten aus weiteren Staaten
- Art. 11 Gegenseitige Information
- Art. 12 Förderung der Verbreitung von Filmen aus dem Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten
- Art. 13 Gemischte Kommission
- Art. 14 Schlussbestimmungen
- Anhang
- Verfahrensregeln für die Beantragung der Anerkennung einer Gemeinschaftsproduktion nach diesem Abkommen
- 1. Antrag auf Anerkennung
- 2. Antragsdossier
- 3. Entscheidungen der Behörden
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