Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich (414.172) 
                
                
            INHALT
Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich
- Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich
 - 1. Abschnitt: Pflichten der Schöpfer und Schöpferinnen von Immaterialgütern
 - Art. 1 Meldepflicht
 - Art. 2 Mitwirkung bei Schutz und Verwertung
 - Art. 3 Aufschiebung von Veröffentlichungen
 - 2. Abschnitt: Verwertung
 - Art. 4 Abklärung der Verwertbarkeit
 - Art. 5 Abtretung oder Einräumung von Rechten
 - Art. 6 Durchführung der Verwertung
 - 3. Abschnitt: Gewinnbeteiligung
 - Art. 7 Grundsätze
 - Art. 8 Berechnung des massgebenden Gewinns
 - 4. Abschnitt: Personen ohne Arbeitsverhältnis mit einer ETH oder Forschungsanstalt
 - Art. 9
 - 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 10 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 11 Inkrafttreten