Verordnung über die Durchführung von Umweltprogrammen und -projekten von globaler Be... (172.018)
INHALT
Verordnung über die Durchführung von Umweltprogrammen und -projekten von globaler Bedeutung in Entwicklungsländern
- Verordnung über die Durchführung von Umweltprogrammen und -projekten von globaler Bedeutung in Entwicklungsländern
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Zuständigkeit der einzelnen Bundesstellen
- Art. 3 Zusammenarbeit der verschiedenen Bundesstellen
- Art. 4 Gesamtkonzeption
- Art. 5 Budgetierung, Verwaltung und Kontrolle der Mittel
- Art. 6 Finanzkompetenzen
- Art. 7 Kostenüberschreitungen
- Art. 8 Änderungen
- Art. 9 Form der Beschlüsse
- Art. 10 Ermächtigung
- Art. 11 Vollzug
- Art. 12 Kontrolle der Verwendung der Mittel
- Art. 13 Inkrafttreten
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