Abkommen (0.192.120.278.41)
INHALT
Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Internationalen Fernmeldeverein zur Regelung der rechtlichen Stellung dieser Organisation in der Schweiz 3)
- Abkommen (zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Internationalen Fernmeldeverein zur Regelung der rechtlichen Stellung dieser Organisation in der Schweiz 3)
- Art. 1 Handlungsfreiheit des Fernmeldevereins
- Art. 2 Persönlichkeit
- Art. 3 Immunität und Vorrechte
- Art. 4 Unverletzbarkeit
- Art. 5 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und Befreiung von andern Massnahmen
- Art. 6 Dienstlicher Verkehr
- Art. 7 Veröffentlichungen
- Art. 8 Steuerliche Behandlung
- Art. 9 Zollbehandlung
- Art. 10 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 11 Rechtsstellung der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten
- Art. 12 Rechtsstellung der nichtständigen Vertreter
- Art. 13 Gegenstand der den Vertretern gewährten Vorrechte und Immunitäten
- Art. 14 Rechtsstellung des Generalsekretärs und der Beamten gewisser Kategorien
- Art. 15 Allen Beamten zustehende Immunitäten und Erleichterungen
- Art. 16 Immunitäten und Erleichterungen für nichtschweizerische Beamte
- Art. 17 Mit Missionen beauftragte Experten des Vereins
- Art. 18 Andere vom Verein berufene Personen
- Art. 19 Pensionskassen und Spezialfonds
- Art. 20 Sozialfürsorge
- Art. 21 Gegenstand der Vorrechte und Immunitäten der Beamten
- Art. 22 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 23 Legitimationskarte
- Art. 24 Streitigkeiten privater Art
- Art. 25 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 26 Sicherheit der Schweiz
- Art. 27 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 28 Gerichtsbarkeit
- Art. 29 Inkrafttreten
- Art. 30 Änderung des Abkommens
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