Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen dem Sch... (0.814.012.153.2) 
                
                
            INHALT
Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Malawi
- Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Malawi
 - Art. 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
 - Art. 2 Ziel
 - Art. 3 Zuständige Behörden
 - Art. 4 Umweltintegrität
 - Art. 5 Nachhaltige Entwicklung
 - Art. 6 Genehmigung
 - Art. 7 Form der Genehmigung
 - Art. 8 Monitoring, Verifizierung und Begutachtung
 - Art. 9 Anerkennung der Übertragung
 - Art. 10 Register
 - Art. 11 Entsprechende Berichtigungen
 - Art. 12 Berichterstattung
 - Art. 13 Ausschluss von Doppelzählungen im Zusammenhang mit der internationalen Klimafinanzierung
 - Art. 14 Gemeinsames Anliegen
 - Art. 15 Inkrafttreten und Dauer
 - Art. 16 Änderungen
 - Art. 17 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 18 Kündigung dieses Abkommens
 - Art. 19 Suspendierung der Anerkennung von Übertragungen
 - Art. 20 Beendigung
 - Unterschriften