Verordnung über Gebühren und Auslagen für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (821.31.16)
INHALT
Verordnung über Gebühren und Auslagen für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
- Art. 1 Gebührenpflichtige Dienstleistungen
- Art. 2 Gebühr nach Zeitaufwand
- Art. 3 Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen – Grund -
- Art. 4 Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen – Veran -
- Art. 5 Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen – Verbu -
- Art. 6 Ausserordentliche Umstände
- Art. 7 Grundgebühr
- Art. 8 Tatsächliche Kosten
- Art. 9 Vom Betrieb zur Verfügung gestelltes Material
- Art. 10 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 11 Inkrafttreten
- Art. 4 geändert 03.12.2012 01.01.2013 2012_115
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