Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» (415.011.2) 
                
                
            INHALT
Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» (J+S-V-BASPO)
- Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» (J+S-V-BASPO)
 - 1. Abschnitt: J+S-Sportarten
 - Art. 1 ⁵
 - Art. 2 Zuteilung der Sportarten zu den Nutzergruppen
 - 2. Abschnitt: J+S-Angebote
 - Art. 3 Inhalte von J+S-Kursen und -Lagern
 - Art. 4 Bewilligung von J+S-Aktivitäten
 - Art. 5 Mindestteilnehmerzahl bei J+S-Kursen
 - Art. 6 ¹² Beiträge beim vorzeitigen Abbruch eines J+S-Lagers
 - Art. 7 Unterteilung von Gruppen
 - Art. 8 ¹³ Verbot der Teilnahme von Kindern
 - 3. Abschnitt: J+S-Kaderbildung
 - Art. 9 ¹⁴ Aus- und Weiterbildungsstruktur
 - Art. 10 ¹⁵ Dauer der Kaderbildung
 - Art. 11 Angebote unterschiedlicher Sportarten und Disziplinen
 - Art. 12 Qualifikation
 - Art. 13 Bestehen eines Kurses oder eines Moduls
 - Art. 14 Empfehlung
 - 4. Abschnitt: J+S-Leiterinnen und -Leiter
 - Art. 15 ¹⁷ Anerkennung von J+S-Leiterinnen und -Leitern
 - Art. 16 ¹⁸ Leiteranerkennung Schulsport
 - Art. 17 ¹⁹ Leiteranerkennung Kindersport
 - Art. 18 ²⁰ Zusätzliche Anerkennung als Militärsportleiterin und -leiter
 - Art. 19 ²¹ Anerkennung von J+S-Expertinnen und -Experten als J+S‑Leiterinnen und -Leiter
 - Art. 20 ²² Anforderungen für die Leitung von J+S-Aktivitäten
 - Art. 21 ²³ Lager- und Kursleiterinnen und -leiter
 - Art. 22 ²⁴ Ergänzende Konditions- und Mentaltrainings
 - Art. 23 und 24 ²⁶
 - 5. Abschnitt: …
 - Art. 25 und 26 ²⁷
 - 6. Abschnitt: J+S-Expertinnen und -Experten
 - Art. 27 Weiterbildungspflicht von J+S-Expertinnen und -Experten
 - Art. 28 Experteneinsatz in der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leiterinnen und -Leitern
 - 7. Abschnitt: Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung
 - Art. 29
 - 8. Abschnitt: Schlussbestimmung
 - Art. 30
 - Anhang 1 ³²
 - Aus- und Weiterbildungsstruktur
 - 1. Aus- und Weiterbildung der J+S-Leiterinnen und -Leiter und der J+S-Expertinnen und ‑Experten
 - 2. Aus- und Weiterbildung der J+S-Coaches
 - Anhang 2 ³³
 - Militärsportleiterinnen und -leiter
 - 1. Militärsportleiterausbildungen
 - 2. …
 - Anhang 3 ³⁴
 - Erforderliche Ausbildungen der J+S-Leiterinnen und -Leiter
 - 1. Ausbildungsanforderungen
 - 2. Erforderliche Zusatzausbildungen