Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Re... (0.351.912.7)
INHALT
Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über Rechtshilfe in Strafsachen
- Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über Rechtshilfe in Strafsachen
- Art. 1 Gewährung von Rechtshilfe
- Art. 2 Menschenrechte
- Art. 3 Umfang der Rechtshilfe
- Art. 4 Art und Weise der Übermittlung
- Art. 5 Form und Inhalt des Rechtshilfeersuchens
- Art. 6 Befreiung von jeder Beglaubigung
- Art. 7 Sprachen
- Art. 8 Anwesenheit von Personen, die am Verfahren im ersuchten Staat teilnehmen
- Art. 9 Beschränkte Verwendung
- Art. 10 Ausführungskosten
- Art. 11 Inkrafttreten und Kündigung
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