Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Ent... (0.424.21) 
                
                
            INHALT
Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung von Kernenergiesystemen der vierten Generation
- Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung von Kernenergiesystemen der vierten Generation
 - Art. 1 Zweck
 - Art. 2 Formen der Zusammenarbeit
 - Art. 3 Umsetzung
 - Art. 4 Systemvereinbarungen
 - Art. 5 Projektvereinbarungen
 - Art. 6 Erleichterung des Verkehrs von Personen, Geräten und Werkstoffen und Nutzung von Daten
 - Art. 7 Verfügbarkeit von Ressourcen
 - Art. 8 Anwendbares Recht
 - Art. 9 Offenlegung von Informationen
 - Art. 10 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 11 Verwahrer
 - Art. 12 Inkrafttreten, Änderung, Verlängerung und Beendigung
 - Art. 13 Rücktritt
 - Art. 14 Zusätzliche Vertragsparteien
 - Art. 15 Schlussbestimmung
 - Unterschriften
 - Anhang
 - Ernannte ausführende Stellen der Vertragsparteien
 - Geltungsbereich am 11. November 2005