Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (0.191.02) 
                
                
            INHALT
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
- Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
 - Art. 1 Begriffsbestimmungen
 - Kapitel I. Konsularische Beziehungen im Allgemeinen
 - Abschnitt I. Aufnahme und Pflege konsularischer Beziehungen
 - Art. 2 Aufnahme konsularischer Beziehungen
 - Art. 3 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben
 - Art. 4 Errichtung eines konsularischen Postens
 - Art. 5 Konsularische Aufgaben
 - Art. 6 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben ausserhalb des Konsularbezirks
 - Art. 7 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben in einem dritten Staat
 - Art. 8 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben für einen dritten Staat
 - Art. 9 Klassen der Chefs konsularischer Posten
 - Art. 10 Ernennung und Zulassung von Chefs konsularischer Posten
 - Art. 11 Bestallungsschreiben oder Notifikation der Ernennung
 - Art. 12 Exequatur
 - Art. 13 Vorläufige Zulassung des Chefs eines konsularischen Postens
 - Art. 14 Notifizierung an die Behörden des Konsularbezirks
 - Art. 15 Vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben des Chefs eines konsularischen Postens
 - Art. 16 Rangfolge der Chefs konsularischer Posten
 - Art. 17 Vornahme diplomatischer Amtshandlungen durch Konsularbeamte
 - Art. 18 Ernennung derselben Person zum Konsularbeamten durch zwei oder mehrere Staaten
 - Art. 19 Ernennung der Mitglieder des konsularischen Personals
 - Art. 20 Personalbestand des konsularischen Postens
 - Art. 21 Rangfolge der Konsularbeamten eines konsularischen Postens
 - Art. 22 Staatsangehörigkeit der Konsularbeamten
 - Art. 23 Erklärung zur persona non grata
 - Art. 24 Notifizierung der Ernennungen, Ankünfte und Abreisen an den Empfangsstaat
 - Abschnitt II. Beendigung der konsularischen Tätigkeit
 - Art. 25 Beendigung der dienstlichen Tätigkeit eines Mitglieds eines konsularischen Postens
 - Art. 26 Abreise aus dem Hoheitsgebiet des Empfangsstaats
 - Art. 27 Schutz der konsularischen Räumlichkeiten und Archive sowie der Interessen des Entsendestaats unter aussergewöhnlichen Umständen
 - Kapitel II. Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für konsularische Posten, Berufs-Konsularbeamte und sonstige Mitglieder eines konsularischen Postens
 - Abschnitt I. Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für den konsularischen Posten
 - Art. 28 Erleichterungen für die Tätigkeit des konsularischen Postens
 - Art. 29 Benützung der Nationalflagge und des Staatswappens
 - Art. 30 Unterbringung
 - Art. 31 Unverletzlichkeit der konsularischen Räumlichkeiten
 - Art. 32 Befreiung der konsularischen Räumlichkeiten von der Besteuerung
 - Art. 33 Unverletzlichkeit der konsularischen Archive und Schriftstücke Die konsularischen Archive und Schriftstücke sind jederzeit unverletzlich, wo immer sie sich befinden.
 - Art. 34 Bewegungsfreiheit
 - Art. 35 Verkehrsfreiheit
 - Art. 36 Verkehr mit Angehörigen des Entsendestaats
 - Art. 37 Benachrichtigung bei Todesfällen, Vormundschaften oder Beistandschaften, Schiffbruch und Flugunfällen
 - Art. 38 Verkehr mit den Behörden des Empfangsstaats
 - Art. 39 Konsulargebühren und -kosten
 - Abschnitt II. Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für Berufs-Konsularbeamte und andere Mitglieder des konsularischen Postens
 - Art. 40 Schutz der Konsularbeamten
 - Art. 41 Persönliche Unverletzlichkeit der Konsularbeamten
 - Art. 42 Benachrichtigung über Festnahme, Untersuchungshaft oder Strafverfolgung
 - Art. 43 Immunität von der Gerichtsbarkeit
 - Art. 44 Zeugnispflicht
 - Art. 45 Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten
 - Art. 46 Befreiung von der Anmeldepflicht für Ausländer und der Aufenthaltsbewilligung
 - Art. 47 Befreiung von der Arbeitsbewilligung
 - Art. 48 Befreiung vom System der sozialen Sicherheit
 - Art. 49 Befreiung von der Besteuerung
 - Art. 50 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
 - Art. 51 Nachlass eines Mitglieds des konsularischen Postens oder eines seiner Familienangehörigen
 - Art. 52 Befreiung von persönlichen Dienstleistungen und Auflagen
 - Art. 53 Beginn und Ende konsularischer Vorrechte und Immunitäten
 - Art. 54 Verpflichtungen dritter Staaten
 - Art. 55 Beachtung der Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaates
 - Art. 56 Haftpflichtversicherung
 - Art. 57 Sonderbestimmungen über private Erwerbstätigkeit
 - Kapitel III. Regelung für Honorar-Konsularbeamte und die von ihnen geleiteten konsularischen Posten
 - Art. 58 Allgemeine Bestimmungen über Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten
 - Art. 59 Schutz der konsularischen Räumlichkeiten
 - Art. 60 Befreiung der konsularischen Räumlichkeiten von der Besteuerung
 - Art. 61 Unverletzlichkeit der konsularischen Archive und Schriftstücke
 - Art. 62 Befreiung von Zöllen
 - Art. 63 Strafverfahren
 - Art. 64 Schutz des Honorar-Konsularbeamten
 - Art. 65 Befreiung von der Anmeldepflicht für Ausländer und der Aufenthaltsbewilligung
 - Art. 66 Befreiung von der Besteuerung
 - Art. 67 Befreiung von persönlichen Dienstleistungen und Auflagen
 - Art. 68 Fakultativer Charakter der Institution des Honorar-Konsularbeamten
 - Kapitel IV. Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 69 Konsularagenten, die nicht Chefs eines konsularischen Postens sind
 - Art. 70 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch eine diplomatische Mission
 - Art. 71 Angehörige des Empfangsstaats und Personen, die dort ständig ansässig sind
 - Art. 72 Nicht-Diskriminierung
 - Art. 73 Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und anderen internationalen Übereinkünften
 - Kapitel V. Schlussbestimmungen
 - Art. 74 Unterzeichnung
 - Art. 75 Ratifizierung
 - Art. 76 Beitritt
 - Art. 77 Inkrafttreten
 - Art. 78 Notifikationen durch den Generalsekretär
 - Art. 79 Verbindliche Wortlaute
 - Unterschriften
 - Geltungsbereich am 8. Februar 2022 ⁴