Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (0.191.02)
INHALT
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
- Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Kapitel I. Konsularische Beziehungen im Allgemeinen
- Abschnitt I. Aufnahme und Pflege konsularischer Beziehungen
- Art. 2 Aufnahme konsularischer Beziehungen
- Art. 3 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben
- Art. 4 Errichtung eines konsularischen Postens
- Art. 5 Konsularische Aufgaben
- Art. 6 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben ausserhalb des Konsularbezirks
- Art. 7 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben in einem dritten Staat
- Art. 8 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben für einen dritten Staat
- Art. 9 Klassen der Chefs konsularischer Posten
- Art. 10 Ernennung und Zulassung von Chefs konsularischer Posten
- Art. 11 Bestallungsschreiben oder Notifikation der Ernennung
- Art. 12 Exequatur
- Art. 13 Vorläufige Zulassung des Chefs eines konsularischen Postens
- Art. 14 Notifizierung an die Behörden des Konsularbezirks
- Art. 15 Vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben des Chefs eines konsularischen Postens
- Art. 16 Rangfolge der Chefs konsularischer Posten
- Art. 17 Vornahme diplomatischer Amtshandlungen durch Konsularbeamte
- Art. 18 Ernennung derselben Person zum Konsularbeamten durch zwei oder mehrere Staaten
- Art. 19 Ernennung der Mitglieder des konsularischen Personals
- Art. 20 Personalbestand des konsularischen Postens
- Art. 21 Rangfolge der Konsularbeamten eines konsularischen Postens
- Art. 22 Staatsangehörigkeit der Konsularbeamten
- Art. 23 Erklärung zur persona non grata
- Art. 24 Notifizierung der Ernennungen, Ankünfte und Abreisen an den Empfangsstaat
- Abschnitt II. Beendigung der konsularischen Tätigkeit
- Art. 25 Beendigung der dienstlichen Tätigkeit eines Mitglieds eines konsularischen Postens
- Art. 26 Abreise aus dem Hoheitsgebiet des Empfangsstaats
- Art. 27 Schutz der konsularischen Räumlichkeiten und Archive sowie der Interessen des Entsendestaats unter aussergewöhnlichen Umständen
- Kapitel II. Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für konsularische Posten, Berufs-Konsularbeamte und sonstige Mitglieder eines konsularischen Postens
- Abschnitt I. Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für den konsularischen Posten
- Art. 28 Erleichterungen für die Tätigkeit des konsularischen Postens
- Art. 29 Benützung der Nationalflagge und des Staatswappens
- Art. 30 Unterbringung
- Art. 31 Unverletzlichkeit der konsularischen Räumlichkeiten
- Art. 32 Befreiung der konsularischen Räumlichkeiten von der Besteuerung
- Art. 33 Unverletzlichkeit der konsularischen Archive und Schriftstücke Die konsularischen Archive und Schriftstücke sind jederzeit unverletzlich, wo immer sie sich befinden.
- Art. 34 Bewegungsfreiheit
- Art. 35 Verkehrsfreiheit
- Art. 36 Verkehr mit Angehörigen des Entsendestaats
- Art. 37 Benachrichtigung bei Todesfällen, Vormundschaften oder Beistandschaften, Schiffbruch und Flugunfällen
- Art. 38 Verkehr mit den Behörden des Empfangsstaats
- Art. 39 Konsulargebühren und -kosten
- Abschnitt II. Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für Berufs-Konsularbeamte und andere Mitglieder des konsularischen Postens
- Art. 40 Schutz der Konsularbeamten
- Art. 41 Persönliche Unverletzlichkeit der Konsularbeamten
- Art. 42 Benachrichtigung über Festnahme, Untersuchungshaft oder Strafverfolgung
- Art. 43 Immunität von der Gerichtsbarkeit
- Art. 44 Zeugnispflicht
- Art. 45 Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten
- Art. 46 Befreiung von der Anmeldepflicht für Ausländer und der Aufenthaltsbewilligung
- Art. 47 Befreiung von der Arbeitsbewilligung
- Art. 48 Befreiung vom System der sozialen Sicherheit
- Art. 49 Befreiung von der Besteuerung
- Art. 50 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
- Art. 51 Nachlass eines Mitglieds des konsularischen Postens oder eines seiner Familienangehörigen
- Art. 52 Befreiung von persönlichen Dienstleistungen und Auflagen
- Art. 53 Beginn und Ende konsularischer Vorrechte und Immunitäten
- Art. 54 Verpflichtungen dritter Staaten
- Art. 55 Beachtung der Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaates
- Art. 56 Haftpflichtversicherung
- Art. 57 Sonderbestimmungen über private Erwerbstätigkeit
- Kapitel III. Regelung für Honorar-Konsularbeamte und die von ihnen geleiteten konsularischen Posten
- Art. 58 Allgemeine Bestimmungen über Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten
- Art. 59 Schutz der konsularischen Räumlichkeiten
- Art. 60 Befreiung der konsularischen Räumlichkeiten von der Besteuerung
- Art. 61 Unverletzlichkeit der konsularischen Archive und Schriftstücke
- Art. 62 Befreiung von Zöllen
- Art. 63 Strafverfahren
- Art. 64 Schutz des Honorar-Konsularbeamten
- Art. 65 Befreiung von der Anmeldepflicht für Ausländer und der Aufenthaltsbewilligung
- Art. 66 Befreiung von der Besteuerung
- Art. 67 Befreiung von persönlichen Dienstleistungen und Auflagen
- Art. 68 Fakultativer Charakter der Institution des Honorar-Konsularbeamten
- Kapitel IV. Allgemeine Bestimmungen
- Art. 69 Konsularagenten, die nicht Chefs eines konsularischen Postens sind
- Art. 70 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch eine diplomatische Mission
- Art. 71 Angehörige des Empfangsstaats und Personen, die dort ständig ansässig sind
- Art. 72 Nicht-Diskriminierung
- Art. 73 Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und anderen internationalen Übereinkünften
- Kapitel V. Schlussbestimmungen
- Art. 74 Unterzeichnung
- Art. 75 Ratifizierung
- Art. 76 Beitritt
- Art. 77 Inkrafttreten
- Art. 78 Notifikationen durch den Generalsekretär
- Art. 79 Verbindliche Wortlaute
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 16. Juni 2016 ⁵
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