Verordnung über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (232.211)
INHALT
Verordnung über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzverordnung, WSchV)
- Verordnung über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzverordnung, WSchV)
- Art. 1 Zuständigkeit
- Art. 2 Sprache der Eingaben an das IGE
- Art. 3 Gebrauch des Schweizerwappens
- Art. 4 Andere Hoheitszeichen der Eidgenossenschaft
- Art. 5 Inhalt des Verzeichnisses der geschützten öffentlichen Zeichen
- Art. 6 Auskünfte über den Inhalt des Verzeichnisses
- Art. 7 Hilfeleistung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit ⁵
- Art. 8 Antrag auf Hilfeleistung des BAZG
- Art. 9 Übrige auf die Hilfeleistung des BAZG anwendbare Bestimmungen
- Art. 10 Übergangsbestimmung
- Art. 11 Inkrafttreten
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