Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten... (0.732.321.2)
INHALT
Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen
- Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen
- Art. 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 2 Leistung von Hilfe
- Art. 3 Leitung und Kontrolle der Hilfeleistung
- Art. 4 Zuständige Behörden und Kontaktstellen
- Art. 5 Aufgaben der Organisation
- Art. 6 Vertraulichkeit und öffentliche Erklärungen
- Art. 7 Erstattung der Kosten
- Art. 8 Privilegien, Immunitäten und Erleichterungen
- Art. 9 Transit von Personal, Ausrüstungen und sonstigen Sachwerten
- Art. 10 Ansprüche und Schadenersatz
- Art. 11 Beendigung der Hilfeleistung
- Art. 12 Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkünften
- Art. 13 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 14 Inkrafttreten
- Art. 15 Vorläufige Anwendung
- Art. 16 Änderungen
- Art. 17 Kündigung
- Art. 18 Depositar
- Art. 19 Verbindliche Wortlaute und beglaubigte Abschriften
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 26. Mai 2020 ²
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