Vertrag über die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz ... (841.4.13)
INHALT
Vertrag über die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Freiburg
- Vertrag über die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Freiburg
- Art. 1 Gegenstand
- Artikel 61 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche
- Art. 2 Finanzierung
- Art. 3 Vertretung im Aufsichtsrat
- Art. 4 Anwendbares Recht
- Art. 5 Haftung
- Art. 6 Berichterstattung
- Art. 7 Änderung und Auflösung der Vereinbarung
- Art. 8 Geschäftsübergabe
- Art. 9 Inkrafttreten
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