Verordnung des EJPD über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (941.204.1) 
                
                
            INHALT
Verordnung des EJPD über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (MeAV-EJPD)
- Verordnung des EJPD über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (MeAV-EJPD)
 - Art. 1 Mengenbestimmung
 - Art. 2 Offenverkauf nach Stückzahl
 - Art. 3 Brote
 - Art. 4 Speisen in Selbstbedienung
 - Art. 5 Fertigpackungen mit Angabe der Stückzahl
 - Art. 6 Fertigpackungen von Waren mit Abtropfgewicht
 - Art. 7 Fertigpackungen von tiefgekühlten Waren
 - Art. 8 Fertigpackungen von Waren mit Schwund
 - Art. 9 ¹⁵
 - Art. 10 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 11 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Handelsgewicht von Holzspänen und Holzgranulaten
 - 1 Holzspäne
 - 2 Holzgranulate
 - Anhang 2 ¹⁷
 - Stückverkauf von Früchten und Gemüsen
 - 1 In jedem Fall zum Stückverkauf zugelassene Früchte und Gemüse
 - 2 Für den sofortigen Verzehr zum Stückverkauf zugelassene Früchte und Gemüse
 - Anhang 3 ¹⁸
 - Fertigpackungen von Waren mit Abtropfgewicht
 - 1 Apparatur
 - 2 Vorgehen
 - Anhang 4 ²⁰
 - Fertigpackungen von tiefgekühlten Waren
 - 1 Apparatur
 - 2 Vorgehen
 - Anhang 5 ²²
 - Fertigpackungen von Waren mit Schwund
 - Anhang 6 ²³