Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung vom 2. April 2009 über die computergestü... (511.515.1)
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Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung vom 2. April 2009 über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)
- Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung vom 2. April 2009 über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)
- 11. August 2009 (RRB Nr. 2009/1412)
- 1. Der Kanton Solothurn tritt der interkantonalen Vereinbarung über die
- 2. Der Beitritt wird rechtsgültig, wenn mindestens zwei weitere Kantone
- 3. Der Kantonsrat kann die Vereinbarung kündigen und Änderungen
- 4. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.
- 5. Die Staatskanzlei wird beauftragt, der Konferenz der Kantonalen Justiz-
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